Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Kirchliches Tarifrecht

Das Arbeitsverhältnis der kirchlichen Beschäftigten wird durch das allgemeine staatliche und das kirchliche Arbeitsrecht bestimmt. In der hannoverschen Landeskirche werden bisher keine Tarifverträge abgeschlossen, sondern die Arbeitsrechtsregelung findet durch Beschlüsse in einer von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzten Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) statt. Durch Bezug in jedem einzelnen Arbeitsvertrag finden in der hannoverschen Landeskirche die arbeitsrechtlichen Regelungen der Dienstvertragsordnung (DVO) in ihrer jeweils aktuellen Fassung Anwendung. Die Regelungen in der DVO werden durch die ADK beschlossen.

Die DVO bestimmt, dass im Regelfall die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind. Sie selber regelt kirchenspezifische Abweichungen vom TV-L. Neben den Grundregeln des TV-L findet für die meisten kirchlichen Beschäftigten auch die Entgelttabelle des TV-L für die Berechnung der Entgelte Anwendung.

Eine Sonderregelung gilt für die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, bzw. ab dem 01.01.2019 für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Auch hier findet die DVO mit ihrem Verweis auf den TV-L Anwendung, allerdings findet für diesen Beschäftigtenkreis die Entgeltordnung und Entgelttabelle des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V (VKA)) Anwendung. Auch finden neben der grundsätzlichen Anwendung der DVO und des TV-L einige Sonderregelungen des TVöD bezüglich der Arbeitszeit, der Entgeltstufen und der Jahressonderzahlung Anwendung.

Die aktuellen Tarifwerke finden sich auf der Homepage der Mitarbeitervertretung im Bereich der Arbeitsrechtlichen Grundlagen, sowie auf der Seite des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen www.gamav.de .

Bei konkreten Fragen zum Tarifrecht hilft die Mitarbeitervertretung gerne weiter.