Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte oder ehrenamtlich Tätige bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden. Auch Unfälle auf dem direkten Weg von zu Hause zur Arbeit oder zurück sind durch den Versicherungsschutz der Unfallversicherung abgedeckt. Wenn vom direkten Weg von und zur Arbeit abgewichen wird, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen, bei Bildung von Fahrgemeinschaften, bei Umleitungen oder weil der Arbeitsweg über einen längeren Weg zügiger erreicht werden kann, ist auch hier der Versicherungsschutz der Unfallversicherung gegeben. Im Regelfall beginnt der Versicherungsschutz beim Verlassen der Haustür und endet auch bei dieser bei der Heimkehr wieder.

Kein Versicherungsschutz der Unfallversicherung besteht während einer Unterbrechung des Fahrweges, z. B. für einen Einkauf, wenn ein Umweg aus privaten Gründen erfolgt oder wenn der Weg von und zur Arbeit aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen wird.

Muss aufgrund eines Arbeitsunfalls ein Arzt aufgesucht werden, ist hierfür ein sogenannter Durchgangsarzt zuständig. Dabei handelt es sich um Fachärzte mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen. Im Notfall kann natürlich erst einmal auch jeder andere Arzt aufgesucht werden. Führt ein Arbeitsunfall zu einer mehr als dreitägigen Arbeitsunfähigkeit, muss der Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Bei Arbeitsunfällen, die nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen, sollte unbedingt eine entsprechende Eintragung des Arbeitsunfalls im Verbandbuch erfolgen, um bei zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhersehbaren eventuellen späteren Unfallfolgen den Nachweis eines Arbeitsunfalls führen zu können und damit die deutlich bessere Versorgung des Verunfallten durch die Unfallversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.