Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Fühlen sich Beschäftigte eines Betriebes aus einem der genannten Gründe benachteiligt, müssen sie die Möglichkeit haben, sich bei einer zuständigen Stelle des Betriebes zu beschweren. Zu diesem Zweck hat der Kirchenkreis Hameln-Pyrmont eine Beschwerdestelle eingerichtet. Augenblicklich nimmt diese Funktion Christiane Rohr wahr. Sie ist seit 1990 als Diplomsozialpädagogin/Sozialarbeiterin beim Kirchenkreis Hameln-Pyrmont angestellt und arbeitet nach vielen Jahren in der Sucht- und Drogenberatungsstelle seit 2010 in der Lebens-, Familien- und Eheberatungsstelle im Haus der Diakonie am Münsterkirchhof. Selber stellt sie ihre Aufgabe folgendermaßen dar:

„Nach der Rundverfügung G 11/2008 des Landeskirchenamtes ist unser Arbeitgeber verpflichtet, eine Beschwerdestelle für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzurichten und ihnen Schutz vor Benachteiligung zu bieten. Das Beschwerderecht haben alle Kolleginnen und Kollegen, wenn sie sich aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechtes, einer Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt oder belästigt fühlen. Zur Funktion der Beschwerdestelle gehört eine gewisse Distanz zum Arbeitgeber, damit Neutralität, Allparteilichkeit und Vertraulichkeit möglich sind. Wer sich also mit einer Beschwerde an mich wenden möchte, kann sich telefonisch unter 05151 / 7666 zwecks Terminvereinbarung melden.“