Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten mit dem Juligehalt eine Sonderzahlung

26. April 2023

Dienstvereinbarung ermöglicht zusätzliche Zahlung

Der Arbeitgeber hat der MAV mit Schreiben vom 17.04.2023 das Gesamtvolumen für das zu zahlende Leistungsentgelt fristgerecht mitgeteilt.

Demnach steht für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst des Kirchenkreises insgesamt eine Summe in Höhe von 212.369,91 € zur Ausschüttung zur Verfügung.

Mitarbeitende erhalten einen Anteil vom Budget gemessen an ihrem Jahresentgelt bis zum 30. Juni des laufenden Jahres im Verhältnis zum Jahresentgelt aller in Frage kommenden Mitarbeitenden im selben Zeitraum.

Die Sonderzahlung erhalten nur die Mitarbeitenden, die in der ersten Hälfte des Jahres 2023 beschäftigt waren, bzw. ihre Arbeit aufgenommen haben und über den 01. Juli hinaus beschäftigt bleiben. Dieses gilt auch für Beschäftigte, die sich am 01. Juli oder darüber hinaus im Krankengeld- oder Mutterschaftsgeldbezug befinden. 

Mitarbeitende, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 01. Juli 2023 endet oder sich im Erziehungsurlaub (nach der achtwöchigen Mutterschutzfrist) befinden, gehen hingegen leer aus.

Ines Rasch