Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Entgelterhöhung im Sozial- und Erziehungsdienst ab 01. März 2024 in trockenen Tüchern

29. September 2023

Schöne Aussichten für das Frühjahr 2024

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission hat in ihrer Sitzung am 20.09.2023 die komplette Übernahme des TVöD-Abschlusses 2023 beschlossen.

Bereits im  Juni 2023 gab es für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.240,-€. Darüber hinaus wird zeitlich befristet von Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von 220,-€ gewährt.

Für beide Zahlungen müssen keine Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden.

Ab März 2024 steht eine Erhöhung des Tabellenentgeltes um 200,-€ plus 5,5%, jedoch mindestens 340,-€ (brutto) an.

Die SuE-Zulage von 130,-€ bzw. 180,-€ bleibt von der Entgelterhöhung unberührt. Diese wird nicht erhöht.