Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Neue Regelung zur Anrechnung der Arbeitszeit auf Freizeiten

23. Juni 2023

Anhebung der anrechenbaren Arbeitszeit ab 01. Juli 2023

Die ADK hat in ihrer Sitzung eine Verbesserung für Mitarbeitende, die als Aufsichts- oder Betreuungsperson Freizeiten, Seminare, Heim- und Lageraufenthalte durchführen, beschlossen. Bisher galt, dass für die Tage, die zwischen dem An- und Abreisetag liegen, 10 Stunden Arbeitszeit berechnet wurden (es sei denn, der tatsächliche Arbeitseinsatz lag planmäßig darunter).

Viele Diakon*innen, Erzieher*innen und sonstige Mitarbeitende, die regelmäßig mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten begleiten, haben das schon lange als ungerecht empfunden. Ist man auf so einer Freizeit doch gefühlt alle 24 Stunden des Tages im Einsatz oder zumindest in Bereitschaft und trägt eine hohe Verantwortung.

Die Arbeitnehmerverbände hatten ursprünglich die Zahlung eines Bonus von 60,-€ pro Tag gefordert, konnten sich aber gegen die Arbeitgeberseite nicht durchsetzen. Erst im Schlichtungsverfahren ist die ADK auf den Vermittlungsvorschlag eingegangen, zukünftig 11,5 Stunden Arbeitszeit pro Tag anzurechnen.
Für An- und Abreisetage gilt nach wie vor, dass die Zeit berücksichtigt wird, die tatsächlich gearbeitet worden ist.

Neu ist auch, dass der Zeitraum innerhalb dessen die entstandenen Mehrarbeitsstunden abgebummelt werden sollen, auf 6 Monate nach Beendigung der Freizeit verkürzt worden ist (bisher 12 Monate).

Die Neuregelung gilt bereits ab dem 01. Juli 2023.