Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Steuer- und Sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst ab Juni 2023

23. Juni 2023

ADK beschließt in ihrer Sitzung am 14. Juni 2023 Sonderzahlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst

Von Juli 2023 bis Februar 2024 werden monatliche Sonderzahlungen gewährt

Die Beschäftigten in unseren Kindertagesstätten und in den diakonischen Beratungsstellen, die im SuE-Tarif des TVöD eingruppiert sind, dürfen sich mit der Auszahlung des Juli-Gehaltes über eine weitere Sonderzahlung freuen.

Neben dem Leistungsentgelt wird zusätzlich eine steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung als Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 1.460,-€ (für eine Vollzeitstelle / 39 Std. pro Woche) ausgezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig ihres wöchentlichen Stundenumfanges.

Bis Februar 2024 wird es monatlich weitere 220,-€ als zusätzliche Zahlung geben.

Somit profitieren auch die kirchlichen Beschäftigten vom Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes für den Bereich der Kommunen und des Bundes vom April 2023.

Bereits im März 2024 winken weitere Entgelterhöhungen. Hier gibt es bereits eine Absichtserklärung des kirchlichen Arbeitgebers, die Vereinbarungen, die im öffentlichen Dienst erzielt wurden, zu übernehmen. Sobald die Übernahme in "trockenen Tüchern" ist, werden wir an dieser Stelle wieder berichten.

Alle anderen Beschäftigten, die in den TV-L eingruppiert sind, schauen leider in die Röhre. Für sie bleibt zu hoffen, dass in den neuen Tarifverhandlungen, die im Oktober 2023 beginnen, ähnliche Sonderzahlungen erstritten werden können.