Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Übernahme der Tariferhöhung im TV-L ab dem 01.12.2022 beschlossen

Nachricht 21. September 2022

ADK beschließt die Übernahme der Tariferhöhung im TV-L um 2,8% ab 01.12.2022

Mitarbeitende, die in die Entgeltordnung des TV-L eingruppiert sind, dürfen sich über mehr Geld im Portemonnaie freuen!

In ihrer Sitzung am 08.09.2022 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) beschlossen, die Tariferhöhung für Beschäftigte, die in die Entgeltordnung des TV-L eingruppiert sind, zu übernehmen.

Das Tabellenentgelt der Beschäftigten erhöht sich ab dem 01. Dezember 2022 um 2,8 % und wird mit dem Dezembergehalt ausgezahlt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2023.

Bei der Berechnung der Jahressonderzahlung, die mit dem Novemberentgelt ausgezahlt wird, bleibt die Tariferhöhung leider außen vor und auf dem Stand von 2021 eingefroren.