Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten rückwirkend höheres Entgelt

Nachricht 23. Juni 2021

ADK beschließt in ihrer Sitzung am 17. Juni 2021 die rückwirkende Übernahme der Tariferhöhung des TVöD-VKA für den Bereich des Sozial- und Erziehunghsdienstes

Relativ zeitnah hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission in ihrer Sitzung vom 17. Juni 2021 die Übernahme der Tarifeinigung des TVöD-VKA für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes rückwirkend zum 01. April 2021 beschlossen.

Somit bekommen alle Beschäftigten, die als Erzieher*innen, Sozialassistent*innen, Kinderpfleger*innen, Heilpädagog*innen, Heilerziehungspfleger*innen oder Sozialarbeiter*innen/ Sozialpädagog*innen in den Kindertagesstätten und Beratungsstellen unseres Kirchenkreises beschäftigt sind, ein höheres monatliches Entgelt.

Zum 01.04.2021 steigt das monatliche Entgelt um 1,4% bzw. mindestens um 50,- Euro.
Zum 01.04.2022 gibt es eine weitere Entgelterhöhung um 1,8%.

Die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8 steigt

  • von 79,51 v.H. im Jahr 2021
  • auf 84,51 v.H. im Jahr 2022

Der tatsächliche Auszahlungszeitpunkt kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht genannt werden, hängt dieser doch davon ab, wie schnell dies durch die Gehaltsabrechnungsstelle umgesetzt werden kann.

Achtung aufgepasst!

Die ADK hat die Übernahme einer weiteren wichtigen Regelung beschlossen, die sich auf  die Anerkennung von Stufenlaufzeiten bei Höher- bzw. Herabgruppierungen von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst beziehen. Zurzeit ist noch nicht sicher, ob die Regelung automatisch von den Personalabteilungen umgesetzt werden wird, oder ob Beschäftigte dies beantragen müssen. Kolleginnen und Kollegen, die ab dem 01.01.2020 höher- bzw. herabgruppiert worden sind, können sich gerne bei der MAV melden!

Hier geht es zum Original der ADK-Info 2/2021:

ADK-Info_20210617.pdf