Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Bericht aus der ASK-Sitzung vom 20.06.2018

Nachricht 27. Juni 2018

Abschließend geklärt werden konnte, dass bei einer durch einen Arbeitsunfall zerstörten Brille die zuständige Berufsgenossenschaft, in diesem Fall die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, nicht nur die Kosten für neue Gläser, sondern auch für die Anschaffung des notwendigen neuen Brillengestells trägt.

Im Kirchenamt Hameln-Holzminden wurde inzwischen die Elektroprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte durchgeführt. Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen für die Büroarbeitsplätze im Kirchenamt wurde von allen Beschäftigten eine entsprechende Checkliste ausgefüllt. Augenblicklich findet die Auswertung statt, damit anschließend notwendige Veränderungen vorgenommen werden können.

Bei der Analyse der Unfallmeldungen fiel insbesondere ein Unfall mit schwerwiegenderen Verletzungen aufgrund des unsachgemäßen Tragens einer Bank auf. Hier wollen wir mit der betroffenen Einrichtung ins Gespräch kommen und empfehlen, unter Bezugnahme auf den Unfall, eine grundlegende Unterweisung.

Beim Unfall eines Ehrenamtlichen (Treppensturz) wird der Arbeitsschutzkreis einen eventuellen Handlungsbedarf klären.

Die Kindertagesstätten wurden auf entsprechendes Infomaterial zum Thema „rückengerechtes Arbeiten“ hingewiesen und es wurde umfangreiches Material zum Thema „Stolpern, stürzen, rutschen“ mit der Empfehlung zugesandt, das Thema in die regelmäßig stattfindenden Unterweisungen aufzunehmen.

Siegfried Wulf