Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Ab Juni 2025 haben Frauen auch nach einer frühen Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz

04. Juli 2025

Gesetzliche Neuregelung trägt dem Leid vieler Mütter Rechnung

Das sind die Änderungen im Einzelnen

Bisher hatten Mütter erst nach einer späten Fehlgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche bzw. ab einem Geburtsgewicht des Kindes von über 500g Anspruch auf Mutterschutz.
Frauen, deren Schwangerschaft zu einem früheren Zeitpunkt endete, hatten diesen Schutz, der einem Beschäftigungsverbot gleich kommt, nicht.
Ihnen bleib nur der Ausweg, sich krankschreiben zu lassen, um die körperlichen und vor allem psychischen Folgen der Fehlgeburt zu verarbeiten. Konkret konnte es so schnell vorkommen, dass eine Frau nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung fiel und Krankengeld beziehen musste. Hinzu kam auch ein gewisser Rechtfertigungsdruck dem/der Arbeitgebenden gegenüber.

Der Schmerz über den Verlust wird bleiben - aber es wird ein Zeitfenster geben, um ihn annehmen und verarbeiten zu können!

Ab dem 01. Juni 2025 gelten für Frühgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gestaffelte Mutterschutzfristen:

  • ab der 13. SSW: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • ab der 17. SSW: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • ab der 20. SSW bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Arbeitgebende dürfen die Frauen in diesen Schutzfristen nicht beschäftigen.
Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Frau kann davon abgewichen werden.