Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Mitarbeitende im Bereich des TV-L dürfen sich freuen

29. Januar 2024

ADK beschließt die Übernahme des 1.Teils des TV-L-Abschlusses aus 2023

Die ADK hat in ihrer Sitzung am 26. Januar 2024 per Beschluss einen Teil des Tarifabschlusses im Bereich des TV-L aus dem Jahr 2023 übernommen.

Allen Beschäftigten, die laut Dienstvertragsordnung nach dem TV-L vergütet werden, winkt eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800,00 € netto, wenn man zum Stichtag 09. Dezember 2023 in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis gestanden hat und in der Zeit vom 01. August bis 08. Dezember 2023 an wenigstens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatte.

Im Nachgang gibt es für alle weiter bestehenden Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum Januar bis Oktober 2024 monatlich 120,00 € netto. Voraussetzung ist hier, dass jeweils an einem Tag des jeweiligen Monats ein Entgeltanspruch bestanden hat.

Die Beträge beziehen sich jeweils auf den Umfang einer Vollzeitstelle (38,5 Stunden/Woche), Teilzeitbeschäftigte erhalten die Auszahlung anteilig entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.

Mit der Auszahlung der o.g. Leistungen ist aus verwaltungstechnischen Gründen frühestens mit der Gehaltszahlung für den Monat März 2024 zu rechnen.

Die Übernahme der im TV-L vereinbarten Entgelterhöhung ab 01. November 2024 konnte noch nicht beschlossen worden, weil der endgültige Text des Tarifvertrages noch nicht veröffentlicht worden ist. Aber auch da gibt es berechtigte Hoffnung😉.

Wir werden zu gegebener Zeit informieren.