Das Arbeitsrechtsregelungsgesetz regelt die Arbeit der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK). Diese ist zuständig für das kirchliche Arbeitsrecht, welches in der Dienstvertragsordnung (DVO) seinen Niederschlag findet.
Das Arbeitsrechtsregelungsgesetz regelt die Arbeit der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK). Diese ist zuständig für das kirchliche Arbeitsrecht, welches in der Dienstvertragsordnung (DVO) seinen Niederschlag findet.