Regenbogenwolke | Doris Hellmold-Ziesenis

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Durch das Gesetz sollen hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, künftig besser vor etwaigen Repressalien geschützt werden.  

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Trifft dieses auf Ihren Beschäftigungsgeber im Bereich der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers zu und sollten Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit Kenntnis von Gesetzesverstößen erlangen, können Sie sich vertraulich und anonym an die Interne Meldestelle wenden, die bei der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) eingerichtet wurde.

  • So erreichen Sie die Interne Meldestelle der EKD als zentralen Ansprechpartner:
    www.bkms-system.com/ekd
    Telefon: 0511 – 2796 236
    Postanschrift:
    Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
    Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
    Herrenhäuser Straße 12
    30419 Hannover

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landeskirche

Michael Ermel, Kichenamt Hameln-Holzminden