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Schwangerenberatung hilft beim Schneisen schlagen durch den Formular-Dschungel

Pressemitteilung Hameln, 22. Oktober 2025

Hameln. Ins Auge fällt beim gerade herausgekommenen Diakoniebericht 2024 für die Kirchenkreissozialarbeit eine hohe Zunahme bei den Beratungen – vor allem bei der Schwangerenberatung. 363 Beratungen gab es 2024: Das ist eine Zunahme gegenüber 2023 mit 286 Beratungen um 27 Prozent – und eine nahezu Verdopplung gegenüber 2022 mit 190 Beratungen. 116 Migrantinnen und 65 Deutsche nutzten 2024 die  Beratungsangebote der Schwangerenberatung. Das sind 181 Frauen – elf mehr als 2023. In rund einem Drittel der Beratungen ging es um die Schwangerenkonfliktberatung.

Gründe für den erhöhten Beratungsbedarf: „Wir haben erhöhte Hilfebedarfe bei den Ratsuchenden in der Schwangerenberatung identifiziert. Der Anteil der Migrantinnen ist kontinuierlich angestiegen. Dadurch, dass in vielen Familien mindestens ein Elternteil erwerbstätig ist, findet zunehmend seltener die klassische Bürgergeldberatung statt. Stattdessen haben sich die Beratungen zum Wohngeld und Kinderzuschlag stark erhöht“, sagt Ines Rasch von der Kirchenkreissozial-arbeit bei der Diakonie im Ev.-luth. Kirchenkreis Hameln-Pyrmont bei der Vorstellung des Diakonieberichts 2024. Häufigere Treffen seien notwendig, um die Menschen optimal über ihre Rechte aufzuklären und bei der Beratung staatlicher Familien-Leistungen zu unterstützen. „Für jede staatliche Leistung gibt es eigene Antragsformulare, die dann auch noch bei unterschiedlichen Stellen eingereicht werden müssen. Viele Menschen haben Angst, etwas falsch auszufüllen und verlieren den Überblick. Sie sind dankbar, wenn sie durch unser Angebot wirksame Unterstützung erfahren“, berichtet Ines Rasch.

Der erste Kontakt findet bereits vor der Geburt eines Kindes statt. Häufig kommen Schwangere und werdende Eltern in die Beratung, um einen Antrag auf Leistungen für die Erstausstattung des Babys bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ zu beantragen. Diese Leistungen werden einkommensunabhängig gewährt. „Darüber reden wir und schauen, welchen weiteren Informations- und Unterstützungsbedarf die Familien haben“, weiß Ulrike Seiffert von der Kirchenkreissozialarbeit.

Bei unverheirateten Paaren und Alleinerziehenden ist der Beratungsbedarf noch einmal komplexer und intensiver. Hier kommen zusätzlich Themen wie Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung und Unterhaltsfragen ins Spiel. „Die Menschen bekommen bei uns ein individuelles Beratungspaket, das sich an der jeweiligen Lebenssituation orientiert. Wir wollen sicher gehen, dass die Familien und insbesondere Kinder einen guten Start ins Leben haben“, betont Ulrike Seiffert.

„Die Ratsuchenden sollen mit unserer Hilfe aus dem Formular-Dschungel herausfinden. Dabei ist es uns wichtig, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und Teilhabe zu ermöglichen“, sagt Ines Rasch. Beraten wird vor der Geburt eines Kindes bis zu seinem 3. Lebensjahr. Familien, die darüber hinaus Beratungsbedarfe haben, erfahren weiterhin Unterstützung durch das Angebot der allgemeinen Sozialberatung der Kirchenkreissozialarbeit.

„Es ist absehbar, dass zukünftig insbesondere die fachliche Beratung der Kirchenkreissozialarbeit wichtiger denn je wird, um Menschen durch den Dschungel von Antragsstellungen zu führen. Damit sie die Mittel bekommen, die ihnen sozialrechtlich zustehen“, schreibt die Diakoniebeauftragte Birgit Löhmann zu dem Thema im Vorwort des Diakonieberichts 2024. Harald Langguth