Der juristische Vizepräsident im Landeskirchenamt, Professor Dr. Christoph Goos, gehört zu den Verfassungsrechtlern, die ein Verbot der Partei AfD fordern. Er wird in der Reihe „donnerstags“ der Kirchengemeinde Aerzen am Donnerstag, 9. Juli, ab 19.30 Uhr erläutern und diskutieren, warum ein Verbot der in vielen Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei zur Verteidigung der Demokratie nötig ist. Im Gemeindehaus in der Burgstraße Aerzen diskutiert er mit Interessierten über die Frage, warum auch die evangelische Kirche ein Verbotsverfahren befürwortet.
Die Landessynode der Landeskirche Hannovers hat im Juni beschlossen, die Forderungen nach einem AfD-Verbotsverfahren zu unterstützen. Das Parlament der größten protestantischen Landeskirche hat die Konföderation evangelischen Kirchen in Niedersachsen aufgefordert, sich bei der niedersächsischen Landesregierung dafür einzusetzen, „im Bundesrat den Antrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD zu stellen und hierfür die notwendigen Mehrheiten zu gewinnen“.
Christoph Goos ist einer beiden leitenden Juristen in der Landeskirche Hannovers. Außerdem lehrt er als Professor für Öffentliches Recht am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz in Halberstadt und auch an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er hat 2024 mit zahlreichen anderen Verfassungsrechtlern in einer „Rechtswissenschaftlichen Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD)“ ein solches Verfahren vorgeschlagen. Vor der Landessynode warb der Jurist eindringlich für eine entschlossene Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. In seinem Vortrag „Demokratie stärken. Verfassungsrechtliche Perspektive“ sprach er sich sowohl für die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens als auch für eine Präzisierung kirchenrechtlicher Regelungen zum Umgang mit AfD-Engagierten aus. Pastor Christof Vetter