Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Bericht aus der Sitzung des Arbeitsschutzkreises am 06.03.2018

Nachricht 07. März 2018

Für den Bereich der Landeskirche ist Frau Stein aus dem Landeskirchenamt als Koordinatorin für Arbeitssicherheit tätig. Jährlich werden von ihr die Kirchenkreise über ihre Aktivitäten im Arbeits- und Gesundheitsschutz für das vorangegangene Jahr befragt. Der Arbeitsschutzkreis diskutierte im Rahmen der Abfrage die Aktivitäten des vergangenen Jahres. Dabei stachen heraus:

  • Begehung des Kirchenamtes zwecks Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, insbesondere für den Bereich Reinigungsdienst und Brandschutz
  • Beschaffung aller Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffe, die im Kirchenamt zum Einsatz kommen
  • Benennung eines Leiterbeauftragten für den Kirchenkreis
  • Anstoß der Elektroprüfung im Kirchenamt sowie der Gefährdungsbeurteilung der Büroarbeitsplätze
  • Erstellung des Unternehmensreports Gesundheit durch die BARMER
  • Analyse der Arbeitsunfälle in den Arbeitsschutzkreissitzungen
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in der Arbeitsloseninitiative Bad Münder

Aufgrund der Neuzusammensetzung der Kirchenvorstände im Rahmen der Kirchenvorstandswahlen werden alle Kirchenvorstände vom Arbeitsschutzkreis angeschrieben und gebeten, in ihrer konstituierenden Sitzung einen neuen Ansprechpartner für den Arbeits- und Gesundheitssschutz zu benennen. Gleichfalls werden sie darauf aufmerksam gemacht, dass Küster Michael Bräunig als Leiterbeauftragter für den Kirchenkreis berufen worden ist und für die Überprüfung der in den Gemeinden vorhandenen Leitern angefordert werden kann.

Bei der Kostenübernahme für die Ausbildung zum Ersthelfer in den Kindertagesstätten haben sich Veränderungen ergeben. Zukünftig müssen die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas regelmäßig alle zwei Jahre den Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" absolvieren, der als Ersthelferlehrgang anerkannt wird. In der Vergangenheit wurden die Kosten durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) getragen. Diese trägt zukünftig weder den Grundkurs der Ersthelferausbildung für Kitabeschäftigte, da diese im Regelfall im Rahmen ihrer Ausbildung schon eine Ersthelferausbildung absolvieren, noch die regelmäßig zu absolvierenden Kurse der Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die Abrechnung erfolgt zukünftig über den Gemeindeunfallversicherungsverband.

Bei der Analyse der Unfallmeldungen sah der Arbeitsschutzkreis Handlungsbedarf aufgrund der missbräuchlichen Nutzung eines Stuhles als Leiter. Hier empfiehlt der Arbeitsschutzkreis, unter Bezugnahme auf das Unfallgeschehen, eine Unterweisung der Beschäftigten.

Die Analyse des Unternehmensreports Gesundheit wurde diskutiert. Es wurde beraten, welche Kursangebote der Krankenkasse im Rahmen einer Gesundheitsprävention zur Anwendung kommen könnten. Auch soll noch Material von anderen Krankenkassen gesichtet werden.

Mehrere Zeitschriften aus dem Bereich der Berufsgenossenschaften informierten in den letzten Monaten über die Problematik des rückengerechten Arbeitens in den Kindertagesstätten. Hierzu sollen alle Kindertagesstätten per E-Mail informiert werden.

Siegfried Wulf