Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Auch Sozialdienst wird zum 01.01.2019 in die Entgelttabelle des TVöD/SuE übergeleitet

Nachricht 18. Dezember 2017

Wie die Arbeitsgemeinschaft der Verbände kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Niedersachsen (VkM) informiert, hat es nun endlich ein Ergebnis in der Auseinandersetzung über die Übernahme des SuE/TVöD-Tarifes auch für den Bereich des Sozialdienstes in der ADK gegeben. Letztendlich entschied die Schlichtungskommission in der zweiten Schlichtungsstufe mit großer Mehrheit, dass eine Überleitung zum 01.01.2019 erfolgen wird. Die ADK nahm in einer Sondersitzung am 04.12.2017 das Schlichtungsergebnis positiv zur Kenntnis. Gefordert hatte die Arbeitnehmerseite eine Überleitung rückwirkend zeitgleich mit dem Erziehungsdienst zum 01.01.2017 und als Kompromisslinie den 01.01.2018 vorgeschlagen. Nach anfänglicher Ablehnung stimmte die Arbeitgeberseite der Überleitung auch des Sozialdienstes zu, konnte die Finanzierung der höheren Personalkosten nach dem SuE-Tarif jedoch erst ab dem Jahr 2019 zusagen.

Siegfried Wulf