Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

Drittkraft in Krippen

Nachricht 01. September 2014

Land Niedersachsen finanziert zukünftig eine dritte Kraft in den Krippen der Kindertagesstätten

Die Kita-Volksinitiative in Niedersachsen setzt sich seit geraumer Zeit für eine bessere Ausstattung der Kindertagesstätten in Niedersachsen ein. Im Rahmen dieses Ringens steht eine Novellierung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes an. Nun wird schon vor Novellierung des Kindertagesstättengesetzes zum 01.01.2015 eine erste Qualitätsverbesserung im Bereich der Krippen durch das Land Niedersachsen umgesetzt. Der Personalschlüssel in Krippengruppen verbessert sich ab dem 1. Januar 2015, da das Land Niedersachsen ab diesem Zeitpunkt eine sogenannte „dritte Kraft“ finanziert, vorerst mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit von 20 Stunden, zum 1. August 2016 kommt es zu einer Erhöhung der Finanzierung um 3 Wochenstunden. Die Betreuungszeit wird ab dann jährlich bis zum 1. August 2020 um jeweils weitere 3 Stunden aufgestockt. Vom Finanzierungsumfang her wird die Pauschale für die Einstellung von Sozialassistentinnen / Kinderpflegerinnen gewährt.

Siegfried Wulf