Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann
Kirchturmspitze Münster St. Bonifatius | Bild: Heike Beckmann

ADK beschließt neues Tätigkeitsmerkmal für die Küstereingruppierung

Nachricht 07. Oktober 2013

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat in ihrer Sitzung am 23.09.2013 die Möglichkeit zu einer höheren Eingruppierung für Küster beschlossen. Ab dem 1. Oktober werden Küsterinnen und Küster, die eine Ausbildung in einem einschlägigen, anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens 3 Jahren Dauer abgeschlossen haben und deren Ausbildung der Kirchengemeinde, für die sie tätig sind, auch tatsächlich nützlich ist, in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Voraussetzung dafür ist, dass ihnen kleinere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten übertragen werden. Bisher war die höchst mögliche Eingruppierung im Küsterbereich die Entgeltgruppe 4. Durch diesen Beschluss der ADK wird zukünftig eine gleichwertige Eingruppierung analog den Hausmeistern vorgenommen.

Augenblicklich befasst sich der Vorbereitungsausschuss der ADK mit den Eingruppierungsmerkmalen der Berufsgruppe der Sekretärinnen und Sekretäre. Danach soll die Sparte der Diakoninnen und Diakone bearbeitet werden.

Nun ist auch endlich die letzte Tarifübernahme der Öffentlichen Dienstes der Länder offiziell beschlossen worden, nachdem das Tarifergebnis auch im Land Niedersachsen formell rechtskräftig wurde. Bisher wurde die Tariferhöhung nur unter Vorbehalt gezahlt.

Siegfried Wulf